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Niedersachsen
IWIN - Individuelle Weiterbildung
Lassen Sie sich Ihre Ausbildung vom Staat mitfinanzieren!
Ihre Förderung
Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Weiterbildungskosten. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und Teilnehmer aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen. Die Höhe des Zuschusses hängt auch von der Höhe der Freistellung ab. Eine Freistellung bedeutet, dass der Lohn bzw. Gehalt für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung weitergezahlt wird.
Ihre Voraussetzungen
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Sie sind Beschäftigter in einem KMU (d.h. max. 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. € Jahresumsatz bzw. max. 43 Mio. € Bilanzsumme) oder
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Sie sind Betriebsinhaber eines Kleinunternehmens mit maximal 50 Mitarbeitern
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Ihre Betriebsstätte befindet sich in Niedersachsen
Ihr Vorgehen
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Sie entscheiden sich für Ihr Wunschseminar bei der VertriebsAcademie! Wir senden Ihnen gerne ein Angebot mit Kursbeschreibung und Kurskosten zu, diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung.
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Laden Sie sich den Antrag aus dem Internet herunter, Sie erhalten diesen HIER
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Geben Sie Ihren Antrag bei einer regionalen Beratungsstellen ab, Sie finden diese HIER
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Ihr Kontakt zu uns
Wir helfen Ihnen gerne weiter
Telefon: 0511 - 56 82 797 Telefax: 0511 - 76 12 508

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